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Haftung

Die WestLB ist alleinige Eigentümerin sowie Trägerin der Westdeutschen ImmobilienBank. Sie unterstützt die Westdeutsche ImmobilienBank bei der Erfüllung ihrer Aufgaben mit der Maßgabe, dass ein Anspruch der Westdeutschen ImmobilienBank gegen den Träger oder eine sonstige Verpflichtung des Trägers, der Westdeutschen ImmobilienBank Mittel zur Verfügung zu stellen, nicht besteht. Die Westdeutsche ImmobilienBank haftet für ihre Verbindlichkeiten mit ihrem gesamten Vermögen. Die Haftung des Trägers ist auf den satzungsmäßigen Kapitalanteil beschränkt.

Hinsichtlich der Haftung für die Erfüllung der zum 18.07.2005 bestehenden Verbindlichkeiten gilt gemäß § 30a Sparkassengesetz Folgendes:

  • Für solche Verbindlichkeiten, die bis zum 18. Juli 2001 vereinbart waren, gilt dies zeitlich unbegrenzt; für danach bis zum 18. Juli 2005 vereinbarte Verbindlichkeiten nur, wenn deren Laufzeit nicht über den 31. Dezember 2015 hinausgeht.
  • Die Träger werden ihren Verpflichtungen aus der Gewährträgerhaftung gegenüber den Gläubigern der bis zum 18. Juli 2005 vereinbarten Verbindlichkeiten umgehend nachkommen, sobald sie bei deren Fälligkeit ordnungsgemäß und schriftlich festgestellt haben, dass die Gläubiger dieser Verbindlichkeiten aus dem Vermögen der Westdeutschen ImmobilienBank nicht befriedigt werden können.
  • Verpflichtungen der Westdeutschen ImmobilienBank aufgrund eigener Gewährträgerhaftung oder vergleichbarer Haftungszusage oder einer durch die Mitgliedschaft in einem Sparkassenverband als Gewährträger vermittelten Haftung sind vereinbart und fällig im Sinne von Satz 1 bis 3 in dem gleichen Zeitpunkt wie die durch eine solche Haftung gesicherte Verbindlichkeit.
  • Mehrere Träger haften als Gesamtschuldner, im Innenverhältnis entsprechend ihren Kapitalanteilen.

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