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Hintergrundinformationen zur MiFID

Die bereits im Jahre 2004 erlassene Finanzmarktrichtlinie „MiFID“ (Markets in Financial Instruments Directive) ist das Kernstück des sog. „Financial Services Action Plans“ (FSAP) der Europäischen Kommission, einem insgesamt 42 Gesetzesvorhaben umfassenden Maßnahmenpaket zur Schaffung eines integrierten EU-Finanzmarktes. Sie ersetzt die Wertpapierdienstleistungsrichtlinie von 1993, die ihrerseits die Grundlage für viele Vorschriften des Wertpapierhandelsgesetzes und damit des aufsichtsrechtlichen Rahmens des Wertpapiergeschäfts in Deutschland dargestellt hat.

Die MiFID Regelungen sind ab dem 01.11.2008 bindend.

Die MiFID hat im Wesentlichen folgende Ziele:

  • Transparenz und Integrität der Finanzmärkte
  • Schutz insbesondere des Kleinanleger
  • Harmonisierung der Kapitalmarktaufsicht in der EU

Für folgende Geschäfte, die Kunden mit der Westdeutschen ImmobilienBank AG abschließen können, sind die MiFID Regelungen relevant:

Die Anschaffung oder Veräußerung von Finanzinstrumenten auf Rechnung der Westdeutschen ImmobilienBank AG als Dienstleistung für Kunden. (Eigenhandel) - Finanztermingeschäfte (Swaps, Swaptions, Caps und Floors) mit Kreditkunden zu Absicherungszwecken
Die Vermittlung von Geschäften durch die Westdeutsche ImmobilienBank AG zur Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten über die WestLB AG (Anlagevermittlung) - Komplexe Finanztermin- und Devisengeschäfte
Die Abgabe einer Empfehlung der Westdeutschen ImmobilienBank AG an Kunden oder deren Vertreter, die sich auf Geschäfte mit bestimmten Finanzinstrumenten beziehen. Dies ist möglich wenn sich diese Empfehlung auf eine im Vorfeld erfolgte Prüfung der wirtschaftlichen Hintergründe und Erfahrungen des Kunden stützt. Die Geeignetheit des Finanzinstrumentes für den Kunden wird ebenfalls geprüft und dokumentiert. (Anlageberatung) - Es erfolgt eine umfassende Beratung und Aufklärung des Kunden im Vorfeld durch Berater aus dem Treasury Bereich der Westdeutschen ImmobilienBank AG. - Es werden individuelle Beratungsunterlagen zusammengestellt.

Die MiFID unterscheidet insgesamt drei Kundenkategorien:

  • Privatkunden (retail clients)
  • Professionelle Kunden (professional clients)
  • Geeignete Gegenparteien (eligible counterparty)

Die Westdeutsche ImmobilienBank AG ist gesetzlich dazu verpflichtet den jeweiligen Kunden der Bank vor der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen in eine der Kundenkategorien einzustufen, d.h. eine Klassifizierung vorzunehmen.

Welche Kunden wie einzugruppieren  ist gesetzlich vorgegeben; aber: die Kunden der Bank haben nach den Regelungen der MiFID „Umstufungs-Möglichkeiten“ zur Auswahl, d.h. auf Anfrage/Antrag kann beispielsweise ein höheres Schutzniveau erreicht werden.

Alle Kunden der Bank werden über die Klassifizierung gemäß MiFID schriftlich informiert.

Es gilt jedoch der Grundsatz: Für jede Kundengruppe gilt ein anderes Schutzniveau.

Wenn Sie weitere Fragen hierzu oder Einwendungen zu Ihrer Klassifizierung haben, wenden Sie sich bitte an mifid@westimmobank.com

Berichtspflichten

Die Westdeutsche ImmobilienBank wird jedem Kunden in geeigneter Form über die für ihn erbrachten Dienstleistungen Bericht erstatten. Auch hier sind die Anforderungen unterschiedlich, je nach Klassifizierung.

Mit dem Inkrafttreten der MiFID zum 01. November 2008 gelten für Kunden der Bank, die nachfolgenden Grundsätze für Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen der Westdeutschen ImmobilienBank AG:

Grundsätze zur Auftragsausführung (Best Execution Policy)

Die Westdeutsche ImmobilienBank AG verpflichtet sich zur Einhaltung der jeweils für den Geschäftsabschluss gültigen Grundsätze zur Auftragsausführung gegenüber allen Privatkunden sowie Professionellen Kunden.
Aktuelle Datei zum Download als pdf:

Information über die Behandlung von Interessenkonflikten (Conflicts of Interest Policy)

Die Westdeutsche ImmobilienBank AG hat gemäß der gesetzlichen Vorgaben eine schriftliche Conflicts of Interests Policy entwickelt. Diese informiert darüber, welche Interessenkonflikte aufgrund der Produkt- und Bankstruktur entstehen können und wie mit diesen bankseitig in Folge umgegangen wird.
Aktuelle Datei zum Download als pdf:

Beschwerde-Management

Sollten Interessenkonflikte vorliegen, die Ihrer Ansicht nach nicht zufrieden stellend durch Mitarbeiter der Westdeutsche ImmobilienBank AG gelöst wurden, bitten wir Sie, diese schriftlich an folgende Anschrift zu richten:

Westdeutsche ImmobilienBank AG, Abt. 1-211 Beschwerdemangement, Große Bleiche 46, 55116 Mainz

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