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Compliance - Richtlinien

Als eine europäische Geschäftsbank ist die WestLB im Hinblick auf ihre Kunden und den von ihr angebotenen Dienstleistungen und Produkten in vielen Ländern tätig und unterliegt somit unterschiedlichen lokal gültigen gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Vorschriften. Die Einhaltung dieser Vorschriften, vor allem bei der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen- und Nebendienstleistungen sowie zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung, ist Aufgabe aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der WestLB.

Wir haben hierzu einheitliche Verhaltensstandards entwickelt und in den Compliance-Richtlinien des WestLB-Konzerns umgesetzt, die weltweit für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gelten. Diese einheitlichen Standards werden jeweils ergänzt durch lokale Richtlinien, die die regulatorischen Anforderungen der jeweiligen Länder beinhalten, in denen die WestLB tätig ist.

Aufgabe der in allen wesentlichen in- und ausländischen Niederlassungen und Tochtergesellschaften vertretenen Compliance Abteilung der WestLB (Group Compliance) ist es, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Erbringung der Dienstleistungen in angemessener Art und Weise zu beraten, zu schulen und zu unterstützen, um Gesetzesverstöße und die damit verbundenen Sanktionen oder einer sogar negativen öffentlichen Wahrnehmung vorzubeugen. Gleichzeitig bedeutet dies jedoch auch, dass die Tätigkeit von Group Compliance darauf hinwirkt, die Kunden der WestLB sowie die übrigen Marktteilnehmer unter Wahrung legitimer kaufmännischer Interessen fair und frei von Interessenkonflikten zu behandeln.

Die WestLB hat die Bedeutung und Verantwortung für ein Compliance gerechtes Verhalten erkannt und dies in der Etablierung einer eigenständigen Organisationseinheit (Group Compliance) mit direkter Anbindung an den Vorstandsvorsitzenden manifestiert.

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