Service Functions


FAQs

Was bedeutet SEPA?
SEPA steht für Single Euro Payments Area. SEPA ist ein einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum, in dem alle Zahlungen wie inländische Zahlungen behandelt werden.
In welchen Ländern gilt SEPA? 
Seit  dem 28. Januar 2008 wird SEPA jede Bank, jedes Unternehmen und jede Privatperson betreffen. Der Schwerpunkt von SEPA liegt in den 13 Euro-Zonen Ländern, jene Länder, die bereits heute die einheitliche Währung Euro haben. Andere Länder, die der Europäischen Union und dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) angehören, haben ebenfalls die Möglichkeit, an SEPA teilzunehmen. Konkret heißt das, dass alle Länder der Europäischen Union (27 Länder) und drei Länder des Europäischen Wirtschaftsraumes (Norwegen, Island und Liechtenstein) plus die Schweiz die neuen SEPA-Verfahren anwenden können.

Seit wann ist SEPA Realität?
Stichtag für SEPA ist der 28. Januar 2008. Seit diesem Datum werden alle Banken zunächst neben ihren „alten“ nationalen Zahlungsverkehrsprodukten im Euroraum „neue“ grenzüberschreitende Zahlungsverkehrsinstrumente anbieten, die für Inlands – als auch für Auslands-Transaktionen genutzt werden können. Schrittweise soll SEPA in den nächsten Jahren dann für alle Zahlungen, national und grenzüberschreitend, eingesetzt werden.

Was ist die Payment Services Directive (PSD)?
Die Payment Services Directive ist die notwendige Richtlinie für Zahlungsdienste im Binnenmarkt der EU. Sie wird benötigt, um den Marktteilnehmern insbesondere bei der SEPA-Lastschrift die nötige Rechtssicherheit zu gewährleisten. Der EU-Ministerrat und das EU-Parlament haben im März/April 2007 die PSD verabschiedet. Nun muss sie von den Gesetzgebungen der Mitgliedsstaaten in das jeweils nationale Recht umgesetzt werden. Hierzu hat die Europäische Union eine Frist bis zum 1.11.2009 eingeräumt.

Was bezeichnet man als New Legal Framework (NLF)?
Rechtliche Anpassungen im Zusammenhang mit SEPA werden als New Legal Framework bezeichnet. Kernpunkt wird hier die PSD sein, die dann jeweils in die nationalen Gesetzgebungen einfließt.
Gibt es Auswirkungen für die Electronic Banking Produkte?
Die gängigen Produkte müssen angepasst werden, um das neue SEPA XML Format verarbeiten zu können. Ferner sollte die Datenfernübertragung aufgrund des bis zu 300% erhöhten Speicherbedarfs untersucht und auf schnellere Übertragungswege umgestellt werden.
Die WestLB Anwendungen CashLine Classic® und WestLB CashLine Web® sind seit dem 3. Quartal 2007 SEPA ready.
Welche Veränderungen gibt es in den Datenformaten?
Die SEPA-Datenmodelle sehen einheitlich das XML Format ISO 20022 vor. XML (Extensible Markup Language) ist ein Standard zur Modellierung von halb strukturierten Daten in Form einer Baumstruktur und wird z.B. im Bereich des Internets verwendet. Das Format ist flexibel und ermöglicht den Transport von Zusatzinformationen, so dass auch Erweiterungen der SEPA-Basisprodukte (AOS) möglich sind. Langfristig sollen die nationalen Formate ganz durch ISO 20022 abgelöst werden.
Wie lange werden die alten Zahlungsverkehrsformate noch unterstützt?
Ein konkreter Ausstiegstermin steht nicht fest. Im Sinne eines einheitlichen
Zahlungsverkehrsraums und betriebswirtschaftlicher Aspekte sollte aber vor
dem Hintergrund der nun erreichten Rechtssicherheit möglichst bald über ein
Ende der nationalen Formate nachgedacht werden.
Kann das deutsche Einzugsermächtigungsverfahren weiter genutzt werden?
Ja. Nach Umsetzung der PSD in deutsches Recht (spätestens Herbst 2009),
gilt dieses natürlich auch für die bestehenden Zahlungsverkehrsverfahren.
Somit ist dann von einem verlängerten Rückgaberecht von Lastschriften im
Einzugsermächtigungsverfahren auszugehen.
Wie muss die Vorabinformation bei SEPA-Lastschriften ausgestaltet sein?
Das Rulebook definiert eine Information an den Zahlungspflichtigen spätestens
14 Tage vor Abbuchung mit Angaben zu Betrag und Belastungstermin bzw.
Zeitplan bei wiederkehrenden Lastschriften. Individuelle Regelungen zwischen
Zahlungspflichtigen und Zahlungsempfänger sind jedoch ausdrücklich
gestattet.
Wie kann ich meine SEPA-Zahlungen testen?
Die WestLB hat ihren Kunden im Herbst 2007 und Anfang 2008 Testfenster
zur Verfügung gestellt, in denen mit unseren IT-Experten der Aufbau ihrer
XML-Dateien geprüft werden kann. Sprechen Sie uns an!
Ist die Ausgestaltung der SEPA-Produkte endgültig?
Die dem Start von SEPA zu Grunde liegende und im EPC bereits
verabschiedete Version 2.3. der Rulebooks wird nicht mehr verändert. Im EPC
(European Payments Council) werden aber erweiterte Versionen entwickelt,
die zum Beispiel einen Abbuchungsauftrag für Firmenkunden beinhalten. Der
Einführungstermin für solche Entwicklungen ist allerdings noch offen.
Warum wurde der offizielle Starttermin der SEPA-Überweisung vom 1. Januar auf den 28. Januar 2008 verschoben?
Der European Payments Council hat beschlossen, den offiziellen Starttermin der SEPA-Überweisung auf den 28. Januar 2008 zu verschieben. Mit dieser Terminverschiebung möchte der EPC Unternehmen gegen Risiken eines Release Wechsels in der IT-Landschaft über den Jahreswechsel schützen.  

Wie werde ich SEPA-ready? Was passiert, wenn ab dem 28. Januar 2008 eine SEPA-Gutschrift auf meinem Konto eingeht?
Als WestLB-Kunde waren Ihre Konten bereits zwei Monate vor dem offiziellen Start des einheitlichen Zahlungsverkehrsmarktes SEPA-ready. Wir haben Ihr Konto auf SEPA umgestellt. Somit können alle WestLB-Kunden seit dem 28. Januar 2008 auch SEPA-Gutschriften erhalten. Für den aktiven Versand von SEPA-Zahlungen benötigt Ihr System einige EDV-Anpassungen. Gerne unterstützen wir Sie! Sprechen Sie uns an!  

Primary NavigationSearch .

Additional Information

Kontakt

Sie haben noch Fragen zu SEPA? Sprechen Sie uns an!
Katrin Pesch Tel: +49-211-826-8480 Fax: +49-211-826-4161

Email senden

Jump directly to: Pagestart