Themenveranstaltung SEPA - Die Weichen sind gestellt
Themenveranstaltung: SEPA – die Weichen sind gestellt…
11.10.2011 in Düsseldorf
Was bedeutet SEPA für Kommunen oder kommunale Unternehmen, die bisher Lastschriften nach dem deutschen Standard einreichen? Welche konkreten Umsetzungsmaßnahmen sind zu planen? Welche Bereiche sind von einer SEPA-Umstellung betroffen?
Mit diesen Fragen haben sich die zahlreichen Teilnehmer der Themenveranstaltung SEPA am 11.10.2011 in Düsseldorf auf Einladung der Abteilung Kommunale Kunden der WestLB intensiv auseinandergesetzt.
Die Produktspezialisten Jens Kiene und Karsten Koslick des Bereiches Transaction Services stellten die aktuelle Zeitplanung zur Umsetzung von SEPA ausführlich dar. Die EU-Verordnung zur Festlegung der endgültigen Abschaffung der nationalen Zahlungsverkehrsformate wird zum 01.02.2012 erwartet. Danach würde nach heutigem Stand eine Migrationsfrist auf die SEPA Formate von 12 Monaten für Überweisungen bzw. 24 Monaten bei Lastschriften in Kraft treten.
In der Diskussion wurde deutlich: Die Weichen für SEPA sind gestellt! Und: Angesichts der zu erwartenden Komplexität einer Umstellung gilt es, den verbleibenden Zeitrahmen zu nutzen. Handlungsbedarf besteht natürlich auch für Kommunen und kommunale Unternehmen mit hauptsächlich inländischem Zahlungsverkehr – denn auch dieser ist durch die vollständige Umstellung auf SEPA (Überweisungen, Neuregelungen für Lastschriften, geänderte Rückgabefristen etc.) vielfältig betroffen.
So war das Thema SEPA für die Teilnehmer zwar nicht neu, von konkreten Umsetzungsprojekten konnte allerdings noch nicht berichtet werden. Umso intensiver wurden daher im Rahmen der Veranstaltung die Frage diskutiert: Wie können die neuen Zahlungsverfahren rechtzeitig vor dem Erreichen der Endtermine implementiert werden? Welche internen Voraussetzungen, z. B. im IT-Bereich, müssen geschaffen sein? Herr Kiene und Herr
Koslick erläuterten dazu zahlreiche praktische Hinweise zur Umsetzung von Maßnahmen, die bereits kurzfristig angegangen und umgesetzt werden könnten (Einholung Kombimandate, Gläubiger-ID Nummer, etc).
Koslick erläuterten dazu zahlreiche praktische Hinweise zur Umsetzung von Maßnahmen, die bereits kurzfristig angegangen und umgesetzt werden könnten (Einholung Kombimandate, Gläubiger-ID Nummer, etc).
Klares Fazit des Themennachmittags: Besser heute als morgen mit den Vorbereitungen für die Umstellung auf SEPA beginnen! Dazu sollte ein Projekt initiiert werden, das alle betroffenen Abteilungen im Unternehmen einbezieht und die erforderlichen Maßnahmen und Aufgaben für IT, Buchhaltung, Finanzabteilung, Vertrieb/Einkauf und Personal-/Rechtsabteilung definiert.
Wenn auch Sie Handlungsbedarf im Zusammenhang mit der SEPA – Umstellung sehen oder weitere Fragen haben, sprechen Sie uns bitte an.
Weiterführende Informationen finden Sie auch hier:
Beantragung der Gläubiger Identifikationsnummer:
http://www.bundesbank.de/zahlungsverkehr/zahlungsverkehr_sepa_identifikation.php
http://www.bundesbank.de/zahlungsverkehr/zahlungsverkehr_sepa_identifikation.php
SEPA MUSTER Mandate:
http://www.europeanpaymentscouncil.eu/content.cfm?page=core_sdd_mandate_transalations
http://www.europeanpaymentscouncil.eu/content.cfm?page=core_sdd_mandate_transalations
Bankenverlag – Lösungsangebot der Kreditwirtschaft: IBAN und BIC Portal (Umrechnung von Kontonummer und BLZ):
https://www.iban-service-portal.de
https://www.iban-service-portal.de
Publikation des GdV: „SEPA – Betriebstechnische Hinweise, Anforderungen und Fragestellungen“:
https://secure.gdv.de/gdv-veroeffentlichungen/user/control.php?EVENT=category&ACTION=showOffers&catID=5
https://secure.gdv.de/gdv-veroeffentlichungen/user/control.php?EVENT=category&ACTION=showOffers&catID=5
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Peter Marliani
GB Verbund Kundenbetreuer Kommunale Kunden